OBDUKTION / SEKTION / AUTOPSIE

Dir rechtsmedizinische Obduktion (gleichwertige Begriffe: Autopsie, Sektion) umfasst die äussere und innere Leichenbesichtigung. Sie dient der zweifelsfreien Klärung von Þ Todesursache und Þ Todesart sowie der Identität des Verstorbenen und stellt eine wesentliche Grundlage für die Rekonstruktion von Geschehensabläufen und im Rahmen von zivilrechtlichen, versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Fragestellungen dar. Sie erlaubt die gezielte Entnahme von Gewebeproben und Körperflüssigkeiten für feingewebliche (histologische), chemisch-toxikologische, genetische, bakteriologische und virologische Untersuchungen. Zu den wichtigsten und häufigsten forensischen Fragestellungen gehören:

- Klärung der Todesursache

-   Differenzierung zwischen natürlichen und nicht-natürlichen (gewaltsamen) Todesfällen

-   Nachweis von Intoxikationen durch Medikamente, Betäubungsmittel, Giftstoffe

-   Rekonstruktion und Dokumentation von Verletzungen (Stich- und Schusskanäle usw.)

-   Todeszeitschätzung

-   Feststellung von Vitalität und Alter einer Verletzung

-   Unfallrekonstruktion (Anfahrrichtung, Hinweise auf Kollisionsgeschwindigkeit usw.)

-   Identifizierung einer unbekannten Person

-   Begutachtung von vorangegangenen Operationen und anderen medizinischen Behandlungen

 

Bildgebende Verfahren wie Röntgenuntersuchungen oder Computertomographie stellen bei speziellen Fragestellungen eine wichtige Ergänzung der Autopsie dar. Im Hinblick auf Umfang der autoptisch gewonnenen Erkenntnisse und Sicherheit der Befundinterpretation kann bislang jedoch kein Verfahren die Obduktion gleichwertig ersetzen. 

 

Eine Obduktion kann durchaus mit einer grösseren Operation verglichen werden. Sie erfolgt nach genau fest gelegten Regeln und wird mit standardisierten Techniken unter strenger Berücksichtigung der Pietät und Achtung der Würde des Verstorbenen durchgeführt. So werden auch keinerlei verstümmelnde Eingriffe vorgenommen. Die Organe werden nach der Sektion in den Leichnam zurückgegeben, der nach Freigabe durch die Ermittlungsbehörde zur Bestattung den Angehörigen übergeben werden kann.

 

Die Anwesenheit der Mitarbeiter der Ermittlungsbehörden, der Sicherheitsabteilungen der Kantonspolizei und der Kriminaltechnischen Abteilungen während der Obduktion ist erwünscht und ermöglicht einen unmittelbaren Informationsaustausch.