LEGALINSPEKTION
Die Leichenschau ist der letzte Dienst des Arztes an einem Patienten und muss bei jedem Todesfall durchgeführt werden. Die erste und wichtigste Aufgabe bei der Leichenschau ist die sichere Feststellung des Todes. Der Tod darf attestiert werden, wenn mindestens ein sicheres Todeszeichen (Totenflecke, Totenstarre, Fäulnis) vorliegt.
Jede Leichenschau muss am vollständig entkleideten Leichnam und unter Einbeziehung aller Körperregionen einschliesslich aller Körperöffnungen vorgenommen werden. Auf die Entkleidung des Leichnams sollte nur im Ausnahmefall verzichtet werden, z.B. wenn sich bereits zu Beginn der Leichenschau Anhaltspunkte für ein Delikt ergeben.
Unter Legalinspektion versteht man die gerichtlich angeordnete und amtsärztlich vorgenommene Leichenschau bei aussergewöhnlichen Todesfällen Þ agT. Der Leichnam wird im Einzugsbereich des IRM Basel von Rechtsmedizinern in anderen Kantonen durch speziell weitergebildeten Allgemeinärzte (Amts- oder Bezirksärzte) zumeist in Zusammenarbeit mit der Kriminaltechnik und in Anwesenheit eines Vertreters der Ermittlungsbehörden am Leichenfundort inspiziert.
Die Legalinspektion dient der Sicherung der Identität des Verstorbenen sowie einer ersten Erkenntnisgewinnung über Todesumstände, Þ Todeszeit, Þ Todesursache und Þ Todesart.
Ziel der Legalinspektion ist es, den Ermittlungsbehörden vorläufige Antworten auf strafrechtlich relevante Fragen und damit fachkundige Unterstützung bei der Fallabwicklung und beim Entscheid über das weitere Vorgehen zu geben. Die Ermittlungsbehörden sind gehalten, eventuell aufkommende, den Todesfall betreffende Zweifel mittels weiterführender Untersuchungen und Ermittlungen auszuräumen, d.h. den aussergewöhnlichen Todesfall aufzuklären.
Die an der Legalinspektion beteiligten Personen profitieren vom Wissens- und Erfahrungsaustausch im Rahmen der Gespräche vor Ort sowie des umfassenden schriftlichen Gutachtens, was auch der Weiter- und Fortbildung dient.