LEBENDUNTERSUCHUNG
Im IRM Basel werden pro Jahr etwa 400 forensische Untersuchungen an Lebenden durchgeführt. In der Regel erfolgen die Begutachtungen nach geltend gemachten körperlichen oder sexuellen Übergriffen, wobei geschädigte und tatverdächtige Personen untersucht werden. Des Weiteren werden verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen und Altersschätzungen durchgeführt.
Die forensische körperliche Untersuchung dient der Sicherung von Befunden, also objektiven Parameter, die die Grundlage für die Rekonstruktion eines Geschehensablaufes sind. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung liegen Befunde in der Regel in Form von Verletzungen vor. Gleichzeitig werden bei der körperlichen Untersuchung Spuren gesichert, die mittels forensisch-toxikologischer, forensisch-genetischer oder laborchemischer Analysen ausgewertet und zur Begutachtung hinzugezogen werden können.
Neben dem Aussehen einer Verletzung (Morphologie) wird die Lokalisation einer Verletzung am Körper und in Bezug zu anderen Verletzungen festgehalten. Der Befund wird verbal beschreibend und auch bildlich dokumentiert. Die Beschreibung eines Befundes ist entscheidend für die spätere Nachvollziehbarkeit der Interpretation. Im Zweifelsfall erlaubt eine detaillierte Beschreibung zu einem späteren Zeitpunkt Schlussfolgerungen, die primär nicht hätten gezogen werden können.
Im Rahmen der gutachtlichen Stellungnahme werden den Einzelbefunden Diagnosen zugeordnet und die Art der einwirkenden Schädigung erläutert. Erst dann erfolgt eine Interpretation der Einzelbefunde und des Verletzungsmusters unter Einbezug der kriminalistischen Erkenntnisse hinsichtlich des anzunehmenden Ereignisablaufes erfolgen. Dies dient auch der Überprüfung von Zeugenbeweisen. Die Naturwissenschaftlichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und nicht zuletzt die Verständlichkeit sind wichtige Qualitätskriterien des rechtsmedizinischen Gutachtens und dienen seiner unmittelbaren Verwertbarkeit in Gerichtsprozessen.