Identifikation von Verstorbenen
Auftraggeber sind in der Regel die Ermittlungsbehörden: Falls erhältlich, genügt eine Probe der Mutter der verstorbenen Person zur Identifizierung. Ebenso ist ein Sohn oder eine Tochter der/des Verstorbenen zur Identifizierung ausreichend, falls die biologische Verwandtschaft feststeht. Sind nur Proben von mutmasslichen Geschwistern einer verstorbenen Person erhältlich, so sollten mindestens zwei Geschwister in die Untersuchung einbezogen werden, da Geschwister unterschiedliche Merkmale von den Eltern erben können und somit in manchen Fällen kein schlüssiges Resultat erreicht werden kann. Ein sicherer Ausschluss durch STR-Analyse mit nur einem der Geschwister ist nicht möglich. Wenn die Geschwister-schaft von zwei Personen ausgeschlossen werden soll, und keine weiteren Verwandten zur Verfügung stehen, ist eine Analyse der Þ mitochondrialen DNA erforderlich.