FAHREN UNTER DROGEN (FuD)

FAHREN UNTER MEDIKAMENTEN (FuM)

Gesetzliche Grundlagen

Das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und anderen fahrleistungsvermindernden Arzneistoffen ist im SVG (Strassenverkehrsgesetz) und dessen Verordnungen (bspw. SKV, VRV) geregelt.

 

Vortests

Die von der Polizei praktizierten Vortests (meist Drugwipe-Tests im Speichel) sind fronttaugliche Hilfsmittel, die nur zur Verdachtserhärtung dienen können. Auch bei einem negativen Vortest kann Fahrunfähigkeit vorliegen, da die Vortests nur eine beschränkte Zahl Betäubungsmittel (und keine Arzneistoffe) abdecken bzw. nicht immer ein adäquates Ergebnis liefern.

 

Begutachtung

Die Untersuchungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Sie sind zeitaufwendiger als die Blutalkoholbestimmungen, da sich die Blutkonzentrationen meist im Mikrogramm-Bereich pro Liter Blut (µg/L) bewegen.

Die Betäubungsmittel Cannabis, Heroin, Cocain, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA (Ecstasy) und MDEA werden durch Art. 2, Abs. 2 der VRV (Verkehrsregelnverordnung) geregelt. Für die Begutachtung aller übrigen Betäubungsmittel und fahrleistungsvermindernden Arzneistoffe wird das 3-Säulen-Prinzip, das sich aus den Beobachtungen der Polizei, der ärztlichen Untersuchung und den toxikologischen Ergebnissen zusammensetzt, angewandt. Deshalb sind die Angaben im Polizeirappot/Polizeiprotokoll bzw. im ärztlichen Untersuchungsprotokoll von grosser Bedeutung und sollten möglichst ausführlich sein.

 

Asservierung

Für eine umfassende Abklärung werden Urin und Blut (2 Blutproben) benötigt. Wichtig ist, dass die Blut- und Urin-Asservierungen möglichst rasch nach dem Ereignis erfolgen, da gewisse Betäubungsmittel wie bspw. THC und Cocain innert kurzer Zeit im Blut verstoffwechselt (metabolisiert) werden.

 

Rückrechung

Im Unterschied zum Blutalkohol kann bei den Betäubungsmitteln und anderen fahrleistungsvermindernden Arzneistoffen keine Rückrechnung auf den rechtsrelevanten Zeitpunkt durchgeführt werden. Für die Interpretation wird die Blutkonzentration zum Zeitpunkt der Blutentnahme verwendet. Auch deshalb ist die rasche Asservierung wichtig.