Branduntersuchung

Bei Bränden stellt sich immer die Frage, ob es sich um Brandstiftung gehandelt hat oder ob nur ungünstige Umstände zum Brandausbruch geführt haben. Eine erste Beurteilung wird von den Spezialisten der Kriminaltechnischen Abteilung am Schadenplatz vorgenommen. Kommen diese zum Schluss, dass es sich um Brandstiftung handeln kann, ist eine chemische Untersuchung zur Betätigung des Anfangverdachts angezeigt.

 

Bei Brandstiftung wird in der Regel ein Brandbeschleuniger eingesetzt. Dieser ermöglicht es, nur schwer entflammbare Gegenstände innerhalb kurzer Zeit zum Brennen zu bringen. Die am häufigsten verwendeten Brandbeschleuniger sind Benzin, Petrol, Brennsprit und gelegentlich auch Diesel. Diese Substanzen zeichnen sich durch eine leichte Entflammbarkeit, leichte Verfügbarkeit auch in grossen Mengen und einen günstigen Preis aus.

 

Bei Verwendung eines Brandbeschleunigers lassen sich bei korrekter Asservierung auch nach starken Feuersbrünsten meist noch Rückstände des Beschleunigers nachweisen. Am häufigsten gelingt der Nachweis bei Benzin, am schwierigsten ist er bei Brennsprit. Die Ursache der Schwierigkeiten beginnen vor Ort: Brennsprit hat einen nur schwachen Geruch und wird vom Ermittler nur selten wahrgenommen. Im Weiteren kann Brennsprit durch eingesetztes Löschwasser weggeschwemmt werden. Im Labor werden Verfahren eingesetzt, die auch noch geringste Spuren von Brandbeschleunigern nachweisen können.

 

Bei der Probenahme vor Ort ist darauf Wert zu legen, dass auch sogenannte Blindproben asserviert werden. Dabei handelt es sich um Proben des gleichen Materials wie am vermuteten Brandherd, die aber nicht vom Brandherd stammen dürfen. Die Untersuchung der Blindprobe hilft häufig bei der Interpretation der Resultate, da viele Kunststoffe Verbrennungsprodukte bilden, die sich nicht oder nur schwer von Benzin unterscheiden lassen.