BLUTALKOHOL
Blutalkohol = Ethanol (Ethylalkohol) oder Trinkalkohol
Pro Jahr werden im IRM rund 800 Blutalkoholuntersuchungen im Strassenverkehr und rund 200 Blutalkoholuntersuchungen bei anderen Delikten und Fragestellungen durchgeführt.
Für die Blutalkoholbestimmungen im Strassenverkehr ist die Abteilung Forensische Chemie und Toxikologie akkreditiert und ausserdem vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) anerkannt.
Die Berechnung der minimalen und maximalen Blutalkohol-Konzentration auf die rechtsrelevante Ereigniszeit erfolgt nach einem Standardprogramm, das in allen IRM der Schweiz seine Anwendung findet.
Blutalkoholwerte unter 0.15 Promillen können nicht standardisiert zurückgerechnet werden, sondern bedürfen einer individuellen Bearbeitung.
Ist keine Blutauswertung auf Alkohol möglich, so kann mit den Trinkangaben einer Person eine theoretische Blutalkohol-Berechnung durchgeführt werden.
Bei Todesfällen kann sich die Blutalkoholkonzentration aufgrund von Fäulnisprozessen verändern (meistens eine Bildung von Alkohol), so dass die ‚wahre’ Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt des Tods nicht mehr ermittelt werden kann.