Betäubungsmittel-analytik

In der Betäubungsmittelanalytik werden Pulver, Tabletten, Flüssigkeiten, pflanzliches Material und Pilze zunächst auf die Anwesenheit von in der Betäubungsmittelverordnung Swissmedic aufgeführten Substanzen untersucht. Die am häufigsten am IRM untersuchten Betäubungsmittel (Betm) sind: Cannabis (THC), Cocain, Heroin, Ecstasy (MDMA), Amphetamin und GHB sowie gelegentliche Sicherstellungen von Psilocybe-Pilzen. Ist der Nachweis eines Betäubungsmittels erbracht, stellt sich häufig die Frage nach dem Wirkstoffgehalt und den zugesetzten Verschnittstoffen.

 

Für Heroin, Cocain, Amphetamin und LSD sind vom Bundesgericht Grenzwerte für den schweren Fall formuliert worden. Diese Grenzwerte liegen bei 12 g Heroin (als Hydrochlorid), 18 g Cocain (als Base), 36 g Amphetamin (als Base) und 200 Trips für LSD. Bei Überschreitung der Grenzwerte kann ein strengeres Strafmass zur Geltung kommen, als wenn die Gesamtmenge des reinen Betm im Asservat den Grenzwert nicht überschreitet.

 

Regelmässig werden auch THC-Gehaltsbestimmungen in Cannabis-Asservaten in Auftrag gegeben, da Cannabis ab einem Wirkstoffgehalt von 0.3 % (bezogen auf die Trockenmasse) als nicht mehr als Faserhanf eingestuft und als Betäubungsmittelhanf klassiert wird.

 

Die Gehaltswerte der Sicherstellungen von Heroin, Cocain und Cannabis werden gesamtschweizerisch in der Fachgruppe Forensische Chemie der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin zusammengetragen und statistisch ausgewertet. Somit besteht die Möglichkeit, die Tendenzen auf dem illegalen Betäubungsmittelmarkt über die Jahre hinweg zu verfolgen.

 

Für die ermittelnden Behörden können auch Betm-Vergleichsuntersuchungen wichtige Informationen liefern. Dabei werden neben den Gehaltswerten der Betm Vergleiche im Bereich der meist nur im Spurenbereich vorhandenen Begleitstoffe und gelegentlich auch der Verunreinigungen bei den Verschnittstoffen angestellt. Als Resultat erhält man eine Aussage über einen gemeinsamen Ursprung der untersuchten Asservate.