ALTERSSCHÄTZUNG
In einem staatlichen Rechtssystem ist die Stellung eines Menschen in vielerlei Hinsicht an sein kalendarisches Alter gebunden. Ist eine Person nicht willens oder in der Lage, ihr korrektes kalendarisches Alter anzugeben und durch Urkunden oder Ausweise zu belegen, kann eine Altersschätzung angeordnet werden.
Ziel der Altersschätzung ist es, aufgrund des physischen Entwicklungszustandes einer Person, also ihres biologischen Alters, Aussagen zu ihrem chronologischen (kalendarischen) Alter zu treffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zwischen dem chronologischen und dem biologischen Alter eine enge, aber keine absolute Korrelation besteht. Insofern kann das chronologische Alter aufgrund der biologischen Merkmale lediglich geschätzt aber nicht exakt beziffert werden.
Grundlagen für die Altersschätzung sind das äussere Erscheinungsbild einer Person, hier insbesondere die Entwicklung der Geschlechtsmerkmale, sowie die Zahn- und Knochenreifung. Es werden eine körperliche Untersuchung sowie Röntgenuntersuchungen der linken Hand und des Gebisses durchgeführt und die erhobenen Befunde anschliessend begutachtet. Als Referenzwerte für die Interpretation der individuell erhobenen Befunde werden Normwerttabellen herangezogen, die durch Untersuchung von grösseren Gruppen mit bekanntem chronologischem Alter an verschiedenen Ethnien gewonnen wurden.