Abstammungsnachweis
Abstammungsuntersuchungen werden vor allem zum Nachweis der Vaterschaft, zur Identifizierung von Verstorbenen und, bei Immigration, zum Nachweis der Mutterschaft durchgeführt.
Bei gerichtlichen Aufträgen zur Abstammungsuntersuchung sind alle Beteiligten zur Teilnahme verpflichtet. Bei Privataufträgen ist das schriftliche Einverständnis aller Beteiligten (bei Minderjährigen: das Einverständnis aller Sorgeberechtigten) erforderlich. Bei volljährigen Kindern ist das Einverständnis der Mutter nicht erforderlich.
Immigration
Beim Nachzug von Kindern verlangen die Einwanderungsbehörden in manchen Fällen einen Abstammungsnachweis, meist handelt es sich um einen Nachweis der Mutterschaft.
Defizientfälle
Als Defizientfälle werden Fälle bezeichnet, bei denen nicht das übliche Trio - Mutter, Kind und Putativvater - getestet werden kann. Ist z.B. ein Putativvater verstorben, werden an seiner Stelle möglichst nahe Verwandte beigezogen. In solchen Fällen werden bis zu 19 Þ STR-Systeme untersucht. Trotzdem ist es nicht immer möglich, aufgrund der Ergebnisse mit den autosomalen STR-Systemen zu einem schlüssigen Ergebnis zu kommen. In solchen Fällen können, je nach Fragestellung, Analysen der gonosomalen STR-Systeme (Þ X-Chromosom und Þ Y-Chromosom) weiteren Aufschluss geben.
Beispiel: Das Y-Chromosom wird entlang der väterlichen Linie vererbt, sodass z.B. der Grossvater väterlicherseits, der Vater, der Bruder und der Sohn einer männlichen Person das gleiche Y-Chromosom haben.
Identifizierung von Verstorbenen
Auftraggeber sind in der Regel die Ermittlungsbehörden: Falls erhältlich, genügt eine Probe der Mutter der verstorbenen Person zur Identifizierung. Ebenso ist ein Sohn oder eine Tochter der/des Verstorbenen zur Identifizierung ausreichend, falls die biologische Verwandtschaft feststeht. Sind nur Proben von mutmasslichen Geschwistern einer verstorbenen Person erhältlich, so sollten mindestens zwei Geschwister in die Untersuchung einbezogen werden, da Geschwister unterschiedliche Merkmale von den Eltern erben können und somit in manchen Fällen kein schlüssiges Resultat erreicht werden kann. Ein sicherer Ausschluss durch STR-Analyse mit nur einem der Geschwister ist nicht möglich. Wenn die Geschwister-schaft von zwei Personen ausgeschlossen werden soll, und keine weiteren Verwandten zur Verfügung stehen, ist eine Analyse der Þ mitochondrialen DNA erforderlich.