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Tätigkeitsbereiche | Forensische Medizin
Leitung
Forensische Medizin
Forensische Chemie und Toxikologie
Forensische Genetik
Gebührenverordnung
MitarbeiterInnen

Prof. Dr. med. Roland Hausmann, Leitender Arzt und stv. Chefarzt, stv. Gerichtsarzt
- Curriculum vitae
- Publikationsverzeichnis
Dr. med. Kathrin Gerlach, Oberärztin
- Curriculum vitae
Dr. med. Holger Wittig , Assistenzarzt
Dr. med. Patrick Laberke, Assistenzarzt
med. pract. Simon Blum, Assistenzarzt
med. pract. Thorsten Ottilinger, Assistenzarzt
Frank Azzalini, Chefpräparator
Thomas Ruflin, Präparator
Nelly Kehrli, Sekretärin
Denise Moser, Sekretärin



Aufgabenbereiche


Arbeitsbereich forensische Pathologie

- Lokalaugenschein, Spurensicherung
- Legalinspektion
- Obduktion
- Histologie

Die forensische Pathologie umfasst ein breites Tätigkeitsspektrum, das in enger Kooperation mit den Ermittlungsbehörden der Aufklärung aussergewöhnlicher Todesfälle (agT) dient. Neben der Identifizierung eines Leichnams und der Bestimmung der Todeszeit gehört die zweifelsfreie Klärung von Todesursache und Todesart und damit die Aufdeckung nicht-natürlicher (gewaltsamer) Sterbefälle zu den wichtigsten Aufgaben. Die Untersuchungen schaffen somit die Grundlage für die Rekonstruktion von Geschehensabläufen im Rahmen von zivilrechtlichen, versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Fragestellungen.

Die rechtsmedizinische Tätigkeit beginnt zumeist am Tat- oder Fundort einer Leiche (Lokalaugenschein). In Zusammenarbeit mit der Kriminaltechnik erfolgt die Dokumentation und erste Interpretation der Auffindesituation und Spurenlage. Bei der anschliessenden Legalinspektion wird eine gründliche äussere Besichtigung des Leichnams unter Einbeziehung aller Körperregionen und Körperöffnungen durchgeführt und abhängig von den jeweiligen Umständen noch vor Ort mit der Spurensicherung begonnen. Die Erfassung der Umgebungsbedingungen am Leichenfundort wie Temperatur, Feuchtigkeit, Luftzug etc. ist eine wesentliche Voraussetzung für die Eingrenzung der Todeszeit.

Für eine eindeutige Klärung der Todesursache sind eine Obduktion des Leichnams und allenfalls weiterführende Zusatzuntersuchungen erforderlich. Die Obduktion (Syn. Autopsie, Sektion) umfasst neben der äusseren Besichtigung die systematische Untersuchung sämtlicher innerer Organe und ermöglicht eine objektive Befunderhebung und Diagnosestellung sowie die exakte Rekonstruktion von Verletzungen. Die Darstellung von Stichkanälen, die Bestimmung der Schussrichtung und Schussentfernung, der Nachweis äusserlich nicht sichtbarer Verletzungen bei Gewaltdelikten oder die eindeutige Klärung der Anstossrichtung bei tödlichen Fussgängerunfällen sind nur wenige Beispiele für typische forensische Fragestellungen, die im Rahmen der Obduktion geklärt werden können. Die Differenzierung von vital und postmortal entstandenen Läsionen sowie die Untersuchung des Alters einer Wunde stellen weitere Aufgaben dar. Ferner erlaubt die Obduktion die gezielte Entnahme von Gewebeproben und Körperflüssigkeiten für feingewebliche (histologische), chemisch-toxikologische, genetische, bakteriologische und virologische Untersuchungen.

Feingewebliche Zusatzuntersuchungen (Histologie) gehören ebenfalls zum Tätigkeitsbereich der forensischen Pathologie. Sie werden regelmässig bei allen Obduktionsfällen durchgeführt und dienen der Qualitätssicherung bzw. Überprüfung der Autopsiebefunde. Nicht selten können todesursächlich relevante krankhafte Veränderungen an den inneren Organen erst durch mikroskopische Untersuchungen der bei der Obduktion asservierten Gewebeproben diagnostiziert werden. Für den Nachweis der Vitalität und des Alters einer Verletzung sind feingewebliche Untersuchungen ebenfalls von wesentlicher forensischer Bedeutung.

Arbeitsbereich klinische Rechtsmedizin

- Untersuchung von Opfern und Tatverdächtigen
- Forensische Altersdiagnostik
- Medizinrecht, Behandlungsfehler
- Versicherungsmedizin

Die rechtsmedizinische Untersuchung der Opfer von Straftaten, insbesondere von Körperverletzungs- und Sexualdelikten sowie von tatverdächtigen Personen stellt ein wesentliches Aufgabengebiet der klinischen Rechtsmedizin dar. Im Vordergrund stehen Nachweis, Dokumentation und Interpretation von Verletzungen sowie die Beurteilung etwaiger Schädigungsfolgen. Darüber hinaus erfolgt eine Sicherung tatrelevanter Spuren für weitere kriminaltechnische und / oder forensisch-genetischer Untersuchungen.

Die forensische Altersdiagnostik dient der Abschätzung des chronologischen (kalendarischen) Alters einer Person anhand ihres physischen Entwicklungsstandes. Hierzu wird im Rahmen einer körperlichen Untersuchung insbesondere das Entwicklungsstadium der Geschlechtsmerkmale begutachtet. Zusätzlich erfolgt eine radiologische Untersuchung des Zahnstatus sowie die Beurteilung der Knochenreife anhand von Röntgenuntersuchungen des Handskeletts. .

Das IRM erstattet im Rahmen zivilrechtlicher, versicherungsrechtlicher und strafrechtrlicher Verfahren wissenschaftlich begründete Gutachten zur Abklärung möglicher ärztlicher Behandlungsfehler. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zur medizinischen Aufklärung und Einwilligung des Patienten sowie zur Indikation und Durchführung von Behandlungsmassnahmen aus allen Bereichen der Medizin. Ferner sind die Kausalität zwischen einem Eingriff und einer etwaigen Gesundheitsschädigung sowie mögliche Sorgfaltspflichtverletzungen zu beurteilen.