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Tätigkeitsbereiche | Forensische Genetik
Leitung
Forensische Medizin
Forensische Chemie und Toxikologie
Forensische Genetik
Gebührenverordnung
MitarbeiterInnen

Dr. hum. biol. Beate Balitzki, Abteilungsleiterin
lic. phil. II Lukas Jegge, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
lic. phil. nat. Christoph Geiser, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Rahel Grossenbacher, Laborantin
Simone Ilg, Laborantin
Andrea Steiner, Laborantin
Nadine Wiprächtiger, Laborantin
Monique Schmidt, Sekretärin

Molekularbiologische Untersuchungen von Spuren aus Kriminalfällen und von Vergleichspersonen

Erstellen von DNA-Profilen

Im Rahmen von Spurenuntersuchungen wird die DNA von biologischen Spuren (z.B. Blut, Sperma, Speichel, Haare, Hautzellen etc.) untersucht. In der DNA, der Erbsubstanz jedes Menschen, ist ein individuelles Muster von Merkmalen feststellbar. Dies ermöglicht die Zuordnung einer bestimmten Spur zu einer individuellen Person. Damit ergibt sich im kriminalistischen Bereich eine präzise und hochsensitive Methode, welche die Überführung der Täter, aber auch die rasche Entlastung von Tatverdächtigen erlaubt.
Im IRM Basel werden zur Erstellung eines DNA-Profils standardmässig 11 autosomale Merkmalssysteme an verschiedenen Orten (loci) im nicht-kodierenden* Teil der DNA untersucht und das Geschlecht bestimmt (siehe DNA-Profil). In bestimmten Fällen werden weitere autosomale Merkmale untersucht sowie Profile der Geschlechtschromosomen (Y-Chromosom, X-Chromosom) erstellt.

*In der Forensik werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ausschliesslich nicht-kodierende Abschnitte der DNA untersucht, d.h., es ist nicht möglich, aus dem DNA-Profil Eigenschaften einer Person oder Prädispositionen für Krankheiten u. dergl. abzulesen.

Analyselabor der Schweizerischen DNA-Datenbank

Die Forensische Genetik des IRM Basel ist vom EJPD als Forensisches Analyselabor anerkannt und deshalb zur Eingabe von DNA-Profilen in die Schweizerische DNA-Datenbank (EDNA-IS) berechtigt. Im EDNA-IS werden DNA-Profile von Spuren aus ungelösten Fällen und von erkennungsdienstlich erfassten Personen automatisch verglichen.

DNA-Profile, welche die Bedingungen zur Aufnahme ins EDNA-IS nicht erfüllen, werden lokal mit Profilen von Tatverdächtigen verglichen. Profile von Tatortberechtigten werden ebenfalls lokal mit den Profilen der relevanten Spuren verglichen, damit diese gegebenenfalls auf die mutmasslich täterischen Merkmale reduziert werden können.

Begutachtung und Berechnung des Beweiswerts

Stimmt das DNA-Profil einer tatverdächtigen Person mit dem Profil einer Spur überein oder ist das Profil dieser Person in einer Mischspur aus mehreren Personen enthalten, wird der Beweiswert der Spur berechnet und in einem Gutachten erläutert.

Bestimmung der Spurenart (Blut, Speichel, Sperma)

In manchen Fällen ist die Bestimmung der Spurenart von Bedeutung. Mittels immunchromatografischer Tests werden humanes Blut, Speichel und Samenflüssigkeit nachgewiesen. Spermien werden mittels Mikroskopie festgestellt.

Untersuchung der biologischen Abstammung

Abstammungsuntersuchungen werden vor allem zum Nachweis der Vaterschaft, zur Identifizierung von Verstorbenen und zum Nachweis der Verwandtschaft (z.B. bei Immigration) durchgeführt.

Vaterschaftsnachweis

In der Regel wird die DNA von Mutter, Putativvater und Kind untersucht. Bei erwachsenen Kindern oder auf gerichtliche Anordnung ist die Bestimmung der Vaterschaft aus Proben des Putativvaters und des Kindes möglich. Daraus resultiert immer ein gerichtsgültiges Ergebnis (Vaterschaftswahrscheinlichkeit >99.99 % oder sicherer Ausschluss der Vaterschaft). Falls der Putativvater verstorben ist, können nahe Verwandte in den Test einbezogen werden (siehe Abstammungsnachweis).

Bei gerichtlichen Aufträgen sind alle Beteiligten zur Teilnahme verpflichtet. Bei privaten Aufträgen ist das schriftliche Einverständnis aller Beteiligten erforderlich.
Die Probennahme erfolgt im Institut für Rechtsmedizin und wird protokolliert.
Weitere Auskunft und Anmeldung: Sekretariat der Forensischen Genetik, Tel. 061 267 38 60.

Identifikation von Verstorbenen

Identifikationen von Verstorbenen werden meist im Auftrag der Ermittlungsbehörden durchgeführt. In manchen Fällen sind die Auftraggeber Privatpersonen , z.B., wenn ein Angehöriger im Ausland verstorben ist, und eine sichere Identifikation auf andere Weise nicht möglich ist (siehe Identifikation von Verstorbenen).

Immigration

Bei Familiennachzug kann von den Behörden ein Abstammungsnachweis verlangt werden, falls sich die Verwandtschaft nicht zweifelsfrei belegen lässt.