| Aufgaben der Rechtsmedizin
Hauptaufgabe des Faches Rechtsmedizin ist die Anwendung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse im Dienste der Rechtspflege. Wir verstehen uns damit in erster Linie als Mittler zwischen Recht und Medizin sowie den angewandten Naturwissenschaften und arbeiten praxisorientiert. Im Vordergrund steht ein umfangreiches medizinisches und naturwissenschaftliches Dienstleistungsangebot.
Da im Interesse der Rechtssicherheit die Ansprüche an die Qualität dieser Leistungen ständig steigen, ist auf allen Gebieten der Rechtsmedizin eine kontinuierliche praxisbezogene Forschungstätigkeit erforderlich.
Die Berührungsflächen zwischen Medizin und Recht sind so vielfältig, dass diese Aufgaben nicht sämtlich vom IRM wahrgenommen werden können, daher müssen für die entsprechenden Fragestellungen die in freier Praxis, an den Spitälern, in den Ämtern und Behörden tätigen Ärzte aber auch die Mitarbeiter der Polizei- und Justizorgane ständig in Fachfragen beraten und in den rechtsmedizinischen Grundlagenkenntnissen aus- und weitergebildet werden.
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